Schulinterne Regelung (Stand Februar 2025)
1. Bis 8 Uhr: Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind über IServ in der Schule ab.
2. Mit Rückkehr des Kindes in die Schule geben die Eltern eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung ab. Eine Entschuldigung per Mail wird auch akzeptiert.
3. Die Klassenleitung prüft und dokumentiert die Krankmeldungen. (Derzeit wird der Status in IServ nicht auf entschuldigt verändert, da die Dokumentation derzeit noch analog abläuft.)
4. Die Klassenleitung meldet an die Schulleitung evtl. Besonderheiten, wie z.B. Häufung einzelner Fehltage oder Häufung der Krankenzeiten.
5. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
6. Sollten sich die unentschuldigten Fehltage häufen und Sie für die Schule nicht erreichbar sein, informiert die Schulleitung das Ordnungsamt/Jugendamt.
Versäumte Schulaufgaben müssen eigenverantwortlich nachgearbeitet werden, um Wissenslücken zu verhindern.
Wenn Ihre Kinder im offenen Ganztag angemeldet sind und im laufenden Schulbetrieb abgeholt werden, erbittet sich der Ganztag dazu eine Information.